Allgemeine Buchungsbedingungen

Zu jeder Buchung gehört ein Mietvertrag.Um gültig zu sein, muss jede Buchung durch die Zahlung einer Anzahlung von 25% bestätigt werden. Die Anzahlung wird per papierloser Zahlung per Paypal, Paylib oder Sofortüberweisung geleistet. Erst nach Erhalt der Anzahlung wird die Buchung bestätigt.Der Restbetrag der Buchung muss bei Ankunft in der Unterkunft per Paypal, Paylib, Sofortüberweisung oder in bar bezahlt werden.

STORNIERUNG

Bei einer Stornierung, die mehr als 1 Monat vor dem Aufenthalt erfolgt, wird die geleistete Anzahlung zurückerstattet.
Wenn die Stornierung weniger als einen Monat und mehr als 7 Tage vor Beginn des Aufenthalts erfolgt, werden 50% der Anzahlung vom Eigentümer des Ferienhauses einbehalten.
Wenn die Stornierung 7 Tage oder weniger vor Beginn des Aufenthalts erfolgt, wird die gesamte Anzahlung vom Eigentümer des Ferienhauses einbehalten.

Wenn der Kunde am Tag des Aufenthaltsbeginns nicht zu den vereinbarten Zeiten erscheint, kann der Eigentümer frei über das Ferienhaus verfügen, ohne dass eine Entschädigung fällig wird, wobei die geleisteten Zahlungen dem Eigentümer verbleiben.

Das Ferienhaus steht ab 15 Uhr am Tag der Anreise bis 10 Uhr am Tag der Abreise zur Verfügung.

Wenn der Kunde seinen Aufenthalt abkürzt, bleibt der gesamte Vertrag geschuldet.

 Unsere Preise beinhalten die Miete des Ferienhauses, Wasser, Strom, Heizung, Waschmittel, Kurtaxe, Bettwäsche und Handtücher, Endreinigung und alle Optionen oder Dienstleistungen, die im Aufenthaltsvertrag ausdrücklich beschrieben sind.

Sie beinhalten nicht die Reinigung während des Aufenthalts.

Eine von beiden Parteien unterzeichnete, kontradiktorische Bestandsaufnahme und Inventarliste wird bei der Ankunft und Abreise erstellt und dem Vertrag beigefügt.

Eine Kaution von 300€ ist beim Einzug in die Räumlichkeiten zu hinterlegen. Sie wird dem Mieter nach der Bestandsaufnahme bei der Abreise zurückerstattet, gegebenenfalls abzüglich der Kosten für die Instandsetzung der Räumlichkeiten oder den Ersatz von beschädigten Ausrüstungsgegenständen. Sollte sich die Kaution als unzureichend erweisen, verpflichtet sich der Mieter, die Differenz auf der Grundlage der vom Eigentümer vorgelegten Belege zu begleichen.

Ausschließlich das Gericht am Ort des Ferienhauses ist zuständig.