Die Einhaltung der Hausordnung des Ferienmietobjekts ist im Rahmen des Ferienmietvertrags obligatorisch. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zu Strafen führen, wie z. B. Abzüge von der Kaution. Der Begriff „saisonales Mietobjekt“ bezieht sich auf alle Räume, die dem Mieter zur Verfügung gestellt werden, d. h.: das Mietobjekt selbst, die angrenzenden Terrassen, der Parkplatz und der Carport, das Schwimmbad und sein Zugang.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Das Ferienhaus ist für die Anzahl der im Vertrag eingetragenen erwachsenen Besucher und Kinder vorgesehen. Sie darf in keinem Fall höher sein.
Alle Mieter (und alle Besucher) müssen sich während ihres Aufenthalts an die Hausordnung sowie an alle anderen vom Eigentümer erteilten Anweisungen halten.
Die Mieter müssen den Eigentümer so schnell wie möglich über alle Vorfälle informieren.
Diese Ferienunterkunft ist nicht für Kinder unter 15 Jahren geeignet. Nach Absprache mit dem Eigentümer sind nur Säuglinge, die im Vertrag eingetragen sind, erlaubt.
Die Mieter bestätigen, dass sie über eine Urlaubshaftpflichtversicherung verfügen, die alle im Vertrag vorgesehenen Personen abdeckt.
Es wird eine angemessene Kleidung erwartet.
Die Ankunft in der Unterkunft erfolgt zwischen 15 und 19 Uhr. Die Abreise erfolgt vor 10 Uhr.
LÄRM UND NACHBARSCHAFT
Die Mieter sind vollständig und unter allen Umständen für jede Störung der Nachbarschaft verantwortlich.
Lärmbelästigungen sind zu jeder Tageszeit verboten und können zur Kündigung des Mietvertrags, zur Zwangsräumung, zum Verlust der entstandenen Kosten und zu Abzügen von der Kaution führen.
BESUCHER
Die Mieter dürfen zu jedem Zeitpunkt ihres Aufenthalts bis zu vier Besucher einladen. Für Besucher gelten die in Punkt 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Altersanforderungen.
Die Mieter sind dafür verantwortlich, dass sich die Besucher an die Hausordnung halten.
Die Mieter dürfen Besucher nicht einladen, in der Ferienunterkunft zu übernachten, da dies zur sofortigen Kündigung des Mietvertrags ohne Entschädigung oder Rückerstattung der gezahlten Beträge führen kann.
PARTYS UND VERANSTALTUNGEN
Es ist strengstens untersagt, Partys oder andere Arten von größeren Zusammenkünften in der Ferienunterkunft zu veranstalten.
Alle Versammlungen müssen unter Einhaltung der anderen in dieser Verordnung festgelegten Regeln stattfinden, insbesondere in Bezug auf Lärm, Nachbarschaft und die Anzahl der zulässigen Besucher.
PARKEN
Mieter und Besucher müssen die örtlichen Parkvorschriften und die anderen unten aufgeführten Bedingungen einhalten und werden gebeten, Rücksicht auf Nachbarn und andere Fahrzeuge zu nehmen;
Das Parken zur Saisonvermietung erfolgt im eigens dafür eingerichteten Carport und in jedem Fall ohne den Verkehr anderer Fahrzeuge auf dem Parkplatz zu behindern.
MÜLL UND MÜLLTRENNUNG
Die Mieter und ihre Besucher sind verpflichtet, ihren Müll und ihren wiederverwertbaren Abfall in den dafür vorgesehenen Müllbehältern oder in den dafür eingerichteten Gemeinschaftsbereichen zu entsorgen.
Der Müll und die zu recycelnden Abfälle sind wie folgt zu entsorgen: leere und saubere Verpackungen in die blaue Tonne, Glas in die grüne Tonne.
SICHERHEIT
Die Mieter sind vollständig und unter allen Umständen für die Sicherheit ihrer Besucher verantwortlich.
Jedes Mal, wenn die Mieter das Ferienobjekt verlassen, müssen sie sicherstellen, dass alle Fenster und Türen geschlossen und/oder verriegelt sind, um die Sicherheit der Unterkunft zu gewährleisten und mögliche Schäden durch Regen zu verhindern.
Die Mieter müssen das Licht, die Klimaanlage und elektronische Geräte wie Fernseher ausschalten, wenn sie nicht benutzt werden, um Energie zu sparen
.SCHWIMMBAD
Der Pool darf nur zwischen 10 Uhr und 20 Uhr genutzt werden.
Der Pool befindet sich in einem geschlossenen Bereich. Die Mieter verpflichten sich, diesen Raum nach dem Betreten und Verlassen des Raums geschlossen zu halten.
Das Gelände des Schwimmbads ist ausschließlich den im Mietvertrag genannten Mietern vorbehalten. Im Falle eines Unfalls, in den eine nicht autorisierte Person verwickelt ist, kann der Eigentümer in keinem Fall haftbar gemacht werden.
Aus Sicherheitsgründen ist die Verwendung von Gläsern im oder am Pool verboten.
TABAK
Den Mietern ist es nicht gestattet, in der Ferienunterkunft zu rauchen.
HAUSTIERE
Haustiere sind in der Ferienunterkunft nicht erlaubt.
NETZWERKE
Der Fernseher empfängt die unverschlüsselten Kanäle, die über das DVB-T-Netzwerk ausgestrahlt werden.
Wifi ist über das Netzwerk WIFI REPETERER zugänglich, Passwort: aleajactaest.
Der Wifi-Repeater kann eventuell in die Sommerküche verlegt werden, um das Netzwerk mit denselben Zugangsdaten auch im Freien nutzen zu können. Die Mieter müssen ihn zurückgeben.